Die Gremien

Der Stiftungsvorstand

wird vom Abgeordnetenhaus von Berlin für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und besteht derzeit aus folgenden vier Mitgliedern (für den Zeitraum 2023 - 2026):

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung in allen Rechtsgeschäften und entscheidet über die Förderanträge nach Maßgabe der Fördergrundsätze.

Der Stiftungsrat

hat für die Dauer einer Legislaturperiode die Aufgabe, die Einhaltung des Stiftungszwecks zu überwachen, den Vorstand zu beraten und über die Fördergrundsätze sowie -Schwerpunkte zu entscheiden.

Der Stiftungsrat besteht grundsätzlich aus 11 Personen. Gemäß Gesetz über die Jugend- und Famiienstiftung sind dies fünf
vom Abgeordnetenhaus von Berlin zu wählende sachkundige Persönlichkeiten, aus der AG der Familienverbände, dem Landesjugendring, dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Rat der Bürgermeister/-innen wird jeweils eine Person in den Rat bestellt sowie zwei Personen aus der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung.

Für den Zeitraum 2023 - 2026 besteht der Stiftungsrat aus folgenden elf Personen:

 
 
 

Die Fachjury des Förderprogramms PLAYGROUND BERLIN

Die Fachjury des Förderprogramms Playground Berlin besteht aus ehrenamtlich engagierten Jugendlichen, Expert:innen der E-Partizipation, Gameful Design und Jugendarbeit und -beteiligung. Die Jurymitglieder beraten über die eingreichten Projektideen, geben Feedback an die Antragstellenden und Förderempfehlungen an den Stiftungsvorstand.