03.11.2020
Für Einrichtungen der Berliner Jugendarbeit gelten weiterhin die Bestimmungen, die seit 15. Juni 2020 in Kraft sind.
Mit einem Schreiben vom 30.10.2020 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mitgeteilt, dass die Angebote der Jugendhilfe von den aktuellen Schließungen im Zusammenhang mit der 10. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung nicht betroffen sind. Es gelten grundsätzlich weiter die Empfehlungen zur Öffnung von Angeboten von Jugendverbänden, Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen und anderen Trägern der Jugendarbeit vom 15. Juni 2020.
Angebote der Jugendarbeit in Berlin
Jugendverbände können weiterhin regelmäßige Gruppenstunden unter Beachtung der Hygieneregeln anbieten. Auch Jugendbildungsstätten können Seminare mit und ohne Übernachtung anbieten. Ebenso können Jugendfreizeiteinrichtungen geöffnet bleiben. Hier verringert sich allerdings die Zahl der Teilnehmenden auf 10 junge Menschen.
Bei den Angeboten müssen sich die Teilnehmenden weiterhin in eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname, Anschrift und Telefonnummer zur Kontaktverfolgung eintragen. Vier Wochen nach der Veranstaltung müssen die Daten gelöscht bzw. vernichtet werden.
Quelle: Meldung Landesjugendring Berlin, 03.11.2020
Hinweis: Der Landesjugendring Berlin und die jfsb weisen daraufhin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die Corona-Verordnung für Berlin sowie ggf. weitere Hinweise der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.