Werner-Coenen-Stiftung startet neue Förderrunde 2025
Jetzt
Projektantrag einreichen und Kinder, Jugendliche sowie Familien stärken
Herausforderungen
belasten Kinder, Jugendliche und Familien. Die Werner-Coenen-Stiftung möchte
junge Menschen und Familien stärken und vergibt auch in diesem Jahr
Fördermittel an gemeinnützige Träger mit passenden Projektideen.
Einsendeschluss für
Anträge: 19. März 2025
Förderentscheidung: 07. Mai 2025
Fördersumme: bis zu 12.000 €
Was
wird gefördert?
Projekte von
gemeinnützigen Einrichtungen mit innovativen Ansätzen und Strategien im Umfeld
der
erzieherischen Hilfen mit nachfolgenden Schwerpunkten:
- Jugendsozialarbeit und Kinderschutz /
Jugendsozialarbeit und Gewaltprävention;
Kinderschutz und Prävention sind der rote Faden im Projekt
In den Projekten kann es um Bildung gehen, um Sensibilisierung, Beratung,
Stärkung, um Lernen mit allen Sinnen, um praktische Trainings zum besseren
Umgang mit belastenden Alltagssituationen, etc. Die Zielgruppe ist frei
wählbar und setzt sich aus dem Personenkreis Kinder und Jugendliche,
Eltern und Mitarbeiter:innen in Einrichtungen zusammen.
- Stärkung von Familien (als institutionelle Angebote,
keine Einzelfallhilfe);
Gutes Zusammenleben ist der rote Faden in Projekten für und mit
Familien
In den Projekten kann es um Prävention gehen, Bedarfe an
erzieherischen Hilfen vorzubeugen, eine Stabilisierung/Nachsorge nach Ende
von erzieherischen Hilfen, die gezielte Unterstützung für Jugendliche auf
dem Weg in die Eigenständigkeit, eine Erleichterung von
Übergängen, (auch in Kindertageseinrichtungen), Patenschaftsprojekte oder
Unterstützung von Familien durch Beratungs- und Bildungsangebote, etc.
- Armut in Berliner Familien
Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist der rote Faden im Projekt
In den Projekten kann es mit frei wählbaren Methoden um die
Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Unterschieden gehen,
Gemeinsamkeiten und Verbindendes werden hervorgehoben, niedrigschwellige
Bildungsangebote für von Armut Betroffene oder Bedrohte, praktische
Unterstützung im Alltag, Sensibilisierung für die Auswirkungen von Armut,
im Miteinander Teilhabe ermöglichen, Nicht-Teilhabe vorbeugen, etc.
Verfahren und Umfang der Förderung
- Die
Werner-Coenen-Stiftung fördert zeitlich
befristete Projekte mit einer Laufzeit von max. 12 Monaten; für eine
Weiterführung können erneut Fördermittel beantragt werden.
- Ein
Projekt wird max. drei aufeinander folgende
Jahre gefördert.
- Möglich
ist eine Projektförderung bis zu 12.000,-
€.
- Das
Kuratorium entscheidet über die Förderanträge.
- Anträge
bitte schriftlich UND digital einreichen. Ein
entsprechendes Antragsformular steht als
-
Download zur Verfügung: www.werner-coenen-stiftung.de .
-
Bitte das Antragsformular vollständig ausfüllen (formale Angaben,
Projektbeschreibung, Ablaufplan, Ausgaben und Einnahmen), als PDF-Datei per Mail (brauer@jfsb.de) senden UND einen Ausdruck mit Originalunterschriften per Post zur Werner-Coenen-Stiftung schicken.
-
Die Vereinsunterlagen bitte als PDF-Dateien mailen (Satzung, Registrierung,
Freistellungsbescheid vom Finanzamt), wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag bei
der Werner-Coenen-Stiftung einreichen. Bitte keine Zusendung per Post!
Die vollständige Ausschreibung und das Antragsformular zum Download.
Alle Informationen zur Stiftung und zum Antragsverfahren finden Sie hier.