Hinweise zur Antragstellung

+++ Die Ausschreibung für 2024 läuft seit Anfang Januar 2024 und endet am 13. März 2024. Das Kuratorium entscheidet am 17. April 2024 über die Förderanträge. +++

Für Ihre Antragstellung laden Sie sich bitte unser Antragsformular herunter und senden Sie uns dies vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum einen in einfacher Ausfertigung per Post (ohne weitere Anlagen) und zum anderen digital zu.

Per Email an info@werner-coenen-stiftung.de oder brauer[at]jfsb.de senden Sie bitte Folgendes:
- Ihren Antrag im Word- oder PDF-Format
- Ihre Vereinsunterlagen (Satzung, Freistellungsbescheid vom Finanzamt und
  Auszug aus dem Vereinsregister) als drei einzelne Dateien im PDF-Format

Das erleichtert unsere weitere Bearbeitung sehr, vielen Dank.

Eine telefonische Beratung vorab und die Klärung von Zwischenfragen bieten wir gerne an.

Die Förderausschreibung für 2024 zum Download.

Nach erster Durchsicht Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Angaben zu evtl. noch benötigten Nacharbeiten.

Die Voraussetzung für eine Förderentscheidung durch das Kuratorium ist die Vollständigkeit aller Unterlagen und eine abschließende Bearbeitung durch die jfsb-Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt nicht  v o r  einer Bewilligung durch die Werner-Coenen-Stiftung an den Start gehen kann, wenn eine Finanzierung aus Stiftungsmitteln erfolgen soll!