wird vom Abgeordnetenhaus von Berlin für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und besteht aus folgenden fünf Mitgliedern (für den Zeitraum 2016 - 2021):
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung in allen Rechtsgeschäften und entscheidet über die Förderanträge nach Maßgabe der Fördergrundsätze.
hat für die Dauer einer Legislaturperiode die Aufgabe, die Einhaltung des Stiftungszwecks zu überwachen, den Vorstand zu beraten und über die Fördergrundsätze sowie -Schwerpunkte zu entscheiden.
Für den Zeitraum 2016 - 2021 besteht er aus folgenden elf Personen:
vom Abgeordnetenhaus gewählt:
aus der AG der Familienverbände: Claudia Chmel
aus dem Landesjugendring: Tilmann Weickmann
aus dem Landesjugendhilfeausschuss: Thomas Hänsgen
aus der Senatsverw. für Bildung, Jugend und Familie:
aus dem Rat der Bürgermeister: Cerstin Richter-Kotowski
Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin Obentrautstraße 55 10963 Berlin | |
030 284 7019 10 | |
030 284 7019 19 | |
info@jfsb.de |