Werner-Coenen-Stiftung zur Stärkung von Familien und Jugendlichen

+++ Die Ausschreibung für 2024 läuft seit Anfang Januar 2024 und endet am 13. März 2024. Das Kuratorium entscheidet am 17. April 2024 über die Förderanträge. +++

Der Stifter – Werner Coenen

Werner Coenen hat den größten Teil seines Vermögens in eine nach seinem Tod zu errichtende Stiftung eingebracht, um die jüngsten Bewohner:innen seiner Stadt Berlin zu unterstützen.

Geprägt durch seine Lebenserfahrungen im zweiten Weltkrieg und seine spätere Tätigkeit als Rechtsanwalt, auch im Folgezusammenhang des Nationalsozialismus, war es ihm ein besonderes Anliegen, einen positiven Beitrag für Berlin zu leisten. Werner Coenen war kinderlos.

Das Stiftungsvermögen der Werner-Coenen-Stiftung beträgt 6,5 Millionen Euro.

Die Werner-Coenen-Stiftung – zur Stärkung von Familien und Jugendlichen

Anliegen der Stiftung ist die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche in Berlin.
Die Werner-Coenen-Stiftung ist eine unselbständige (treuhänderische) Stiftung unter dem Dach der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb), die als sachkundige und erfahrene Treuhänderin die rechtliche Vertretung nach außen und die Geschäftsführung übernimmt.
Das Kuratorium der Werner-Coenen-Stiftung entscheidet über Förderungen und Förderverfahren und berät über die Anlage des Stiftungskapitals.

Förderschwerpunkte 

Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen werden innovative Ansätze und Strategien im Umfeld der erzieherischen Hilfen von gemeinnützigen Einrichtungen mit nachfolgenden Schwerpunkten gefördert:

  • Jugendsozialarbeit und Kinderschutz / Jugendsozialarbeit und Gewaltprävention;
    Kinderschutz und Prävention
    sind der rote Faden im Projekt

    In den Projekten kann es um Bildung gehen, um Sensibilisierung, Beratung, Stärkung, um Lernen mit allen
    Sinnen, um praktische Trainings zum besseren Umgang mit belastenden Alltagssituationen, etc.
    Die Zielgruppe ist frei wählbar und setzt sich aus dem Personenkreis Kinder und Jugendliche,
    Eltern und Mitarbeiter:innen in Einrichtungen zusammen.

  • Stärkung von Familien (als institutionelle Angebote, keine Einzelfallhilfe);

    Gutes Zusammenleben ist der rote Faden in Projekten für und mit Familien
    In den Projekten kann es um Prävention gehen, um möglichem Bedarf an erzieherischen Hilfen vorzubeugen,
    um Stabilisierung/Nachsorge nach Ende von erzieherischen Hilfen, um gezielte Unterstützung für
    Jugendliche auf dem Weg in die Eigenständigkeit, um Erleichterung von Übergängen auch in Kitas,
    um Patenschaftsprojekte, um Unterstützung von Familien durch Beratungs- und Bildungsangebote, etc.

  • Armut in Berliner Familien
    Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist der rote Faden im Projekt
    In den Projekten kann es mit frei wählbaren Methoden um die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen
    Unterschieden gehen, Gemeinsamkeiten und Verbindendes werden hervorgehoben, niedrigschwellige Bildungsangebote für von Armut Betroffene oder Bedrohte, praktische Unterstützung im Alltag,
    Sensibilisierung für die Auswirkungen von Armut, im Miteinander Teilhabe ermöglichen,
    Nicht-Teilhabe vorbeugen, etc.

Ziele der Stiftung

Grundsätzlich geht es darum, die Angebotsvielfalt zu erhöhen, die Möglichkeiten zu erweitern, Spielräume zu entdecken und zu nutzen. Es geht um Inklusion, um Annäherung, um Fortschritt, um das Beschreiten neuer Wege mit veränderten Präventionsangeboten und modellhaftensozial-integrativen Methoden.
Die Entwicklung von Parallelsystemen soll vermieden werden.
Gern können auch Projekte entwickelt werden, die zwei oder alle Schwerpunkte miteinander verbinden. Experimentelle Projekte sind willkommen. Kinder und Jugendliche, die mit oder ohne ihre Eltern geflüchtet sind, sollen je nach Möglichkeiten integriert werden.

Das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.

Die aktuelle Förderausschreibung für 2024 zum Download.

Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte finden Sie hier.

Verfahren und Umfang der Förderung

  • Fördermittel werden einmal jährlich ausgeschrieben (i.d.R. im 1. Quartal).
  • Die Werner-Coenen-Stiftung fördert zeitlich befristete Projekte in Berlin (max. 12 Monate ab Beginn).
  • Möglich ist eine Projektförderung bis zu 12.000,- €.
  • Das Kuratorium kann für besonders hervorgehobene Schwerpunkte 2-3 ausgewählte Modellprojekte mit höheren Fördersummen unterstützen.
  • Förderzusagen werden zunächst für einen Zeitraum von 12 Monaten gegeben, ungeachtet des Jahreswechsels. Falls eine Weiterführung vorgesehen ist, kann ein Folgeantrag eingereicht werden. Die Förderdauer für fortlaufende Projekte beträgt maximal drei Jahre.
  • Das Kuratorium entscheidet einmal pro Jahr über Förderanträge.
    Die Förderentscheidung findet voraussichtlich am 17. April 2024 statt.
    Der Einsendeschluss für Anträge ist am 13. März 2024.
  • Anträge müssen schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars gestellt werden (Post und E-Mail).
  • Ein Eigenanteil in Form von Eigenmitteln, bzw. anderen einzubringenden Ressourcen soll deutlich werden.

Das Kuratorium

Das Kuratorium entscheidet über die Belange der Werner-Coenen-Stiftung.
Es setzt sich aus zwei Vertreter:innen der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung, zwei Vertreter:innen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und einer Vertretung des Vorstands der
Jugend- und Familienstiftung zusammen.

Folgende Personen gehören dem Kuratorium derzeit an:

  • Katrin Toptschian aus dem Vorstand der jfsb (Vorsitzende)                   
  • Ute Lingner  aus dem evang. Amt für kirchliche Dienste     
  • Sandra Hildebrandt aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Esther Williges aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Astrid Engeln aus dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz / Verband evang. Tageseinrichtungen für Kinder


Kontakt
Werner-Coenen-Stiftung c/o jfsb
Ostseestraße 109, 10409 Berlin
Tel. 030 / 284 7019 12
Anprechpartnerin: Mareen Brauer
Mail:  info[at]werner-coenen-stiftung.de

Falls Sie einen konkreten Beitrag zur Stärkung von Familien und Jugendlichen leisten möchten ...
Spenden und Zustiftungen sind sehr erwünscht. Bescheinigungen fürs Finanzamt werden ausgestellt. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit.

Konto:
IBAN: DE13 3702 0500 0001 2188 00 bei der Sozialbank
BIC: BESWDE33BER


Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Neue Projekte mit Beginn/Weiterführung im ersten & zweiten Halbjahr 2021
Antragsformular
Statistik und Archiv - alle Förderprojekte 2020 - 2015